Inhalt:
Mitnahme verschriebener Betäubungsmittel bei Auslandsreisen
| Leistungsbeschreibung |
Viele Patienten sind dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Für die Beglaubigung sind die Gesundheitsämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Vordrucke, wie z.B. Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens, Bescheinigung für Reisen in andere Länder können u.a. beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Betäubungsmittel/Formulare heruntergeladen werden. |
| Was sollte ich noch wissen? |
Weitere Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln können auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM - (www.bfarm.de) unter Betäubungsmittel abgerufen werden. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Krankheit und Gesundheit Beratung |
| Zuständige Behörden: |



