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Kurzarbeitergeld
| Leistungsbeschreibung |
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die zuständige Agentur für Arbeit. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Der Antrag auf Kurzarbeitergeld muss schriftlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Bei Versäumnissen der Erstanzeige oder Folgeanzeigen kann kein Kurzarbeitergeld gewährt werden. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Antrag muss spätestens am letzten Tag des Monats bei der zuständigen Agentur vorliegen, für den Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wurde. Sollte der Arbeitsausfall länger als einen Monat dauern ist eine Folgeanzeige bis zum 15. des Monats zu leisten. |
| Rechtsgrundlage |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Arbeit und Beruf Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |



