Inhalt:
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
| Leistungsbeschreibung |
Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen („Ampeln“). Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Knöllchen & Co. |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Friedhofswesen, Wohnungswesen, Marktwesen, Abfall Landkreis Marburg-Biedenkopf |



