Inhalt:
Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
| Leistungsbeschreibung |
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für die Erteilung der Anordnung sind die Straßenverkehrsbehörden. Dies sind
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Welche Gebühren fallen an? |
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von 10,20 € bis 767 € fest. |
| Welche Fristen muss ich beachten? |
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. |
| Rechtsgrundlage | |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Besondere Erlaubnisse |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Friedhofswesen, Wohnungswesen, Marktwesen, Abfall |



