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8960620 2010/02/10 12/51/22

Hochwasser / Hochwasserschutz

Leistungsbeschreibung

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

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An wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.

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Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge finden Sie beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie.

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958334 Sonstiges
8958538 Gefahr / Gefahrenabwehr
8958667 Sonstiges
8981280 Umwelt
Zuständige Behörden: Gemeinde Cölbe - Bevölkerungsschutz, Öffentlicher Personennahverkehr
Landkreis Marburg-Biedenkopf