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8964529 2011/08/26 17/30/00

Gefährliche Güter: Transport

Leistungsbeschreibung

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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An wen muss ich mich wenden?

Je nach Menge und Art der beförderten Güter sowie dem Transportmittel sind die unterschiedlichsten Behörden auf Bundes- oder Landesebene zuständig. Im Land sind für den Transport radioaktiver Güter, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind, das Umweltministerium und für alle anderen das Innenministerium mit den nachgeordneten Regierungspräsidien und Unteren Verwaltungsbehörden auf Kreisebene zuständig.

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Rechtsgrundlage

Verordnungüber Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefahrlicher Güter(Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV 2002)

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Formulare
Anliegenkategorien: 8957850 Besondere Erlaubnisse
Zuständige Behörden: Gemeinde Cölbe - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Jugendarbeit, Vereine
Landkreis Marburg-Biedenkopf