Inhalt:
Gaststättenerlaubnis
| Leistungsbeschreibung |
Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z. B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen. Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Keine Erlaubnis braucht, wer nur:
verabreicht. Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z. B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten). Voraussetzungen: Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) erteilt. Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schank-, Speise-, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé, Trinkhalle etc.) und für bestimmte Räume erteilt. Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller
Verfahrensablauf: |
| An wen muss ich mich wenden? |
Gaststättenerlaubnisbehörden sind in Hessen die Kommunen. Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung. |
| Rechtsgrundlage |
Gaststättengesetz (GastG) |
| Was sollte ich noch wissen? |
Betrieb einer Gaststätte mit Gestattung: |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Gewerbe einschließlich Gaststätten |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Gewerbewesen, Brandschutz, Fundbüro |



