Inhalt:
Fischereischein
| Leistungsbeschreibung |
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen. Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten (Besitzers) oder Fischereipächters des Gewässers. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
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| Welche Unterlagen werden benötigt? |
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| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Freizeitgestaltung Jagd |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Gewerbewesen, Brandschutz, Fundbüro |



