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8966480 2012/04/04 09/16/43

Eheschließung

Leistungsbeschreibung

Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Verlobten mit und bestimmt einen Termin für die Eheschließung. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses liegen.

Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit: Dort sollte man sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an den Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können. Ausländische Verlobte benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 40 Euro, wenn auch ausländischen Recht zu beachten ist 60 Euro. Die Vornahme der Eheschließung kostet im Regelfall 40 Euro. Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.
 

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Rechtsgrundlage 8990675
Formulare
Anliegenkategorien: 8958459 Heirat
Zuständige Behörden: Gemeinde Cölbe - Standesamt, Verkehrsordnungswidrigkeiten