Inhalt:
Berufsausbildungsbeihilfe
| Leistungsbeschreibung |
Die Berufsausbildungsbeihilfe wird zur Unterstützung einer beruflichen Ausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gezahlt. Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der Berufsausbildungsbeihilfe ist, dass Sie während einer beruflichen Ausbildung nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Mit dem Antragsformular reichen Sie alle für die Förderentscheidung wesentlichen Unterlagen ein. Dazu gehören insbesondere:
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| Welche Fristen muss ich beachten? |
Es empfiehlt sich, die Berufsausbildungsbeihilfe vor dem Beginn der Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme zu beantragen. Man kann zwar den Antrag auch noch nach dem Beginn der Ausbildung stellen, eine Förderung wird rückwirkend aber nur noch für den Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. |
| Rechtsgrundlage |
§§ 59 bis 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) – Förderung der Berufsausbildung |
| Was sollte ich noch wissen? |
Voraussetzungen: Berufsausbildung:
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme:
Persönliche Voraussetzungen:
Im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung wird das eigene Einkommen und das der Eltern beziehungsweise des Ehegatten herangezogen. Berücksichtigt werden dabei bestimmte Freibeträge und Zusatzbedarfe für Arbeitskleidung, Lernmittel, Kinderbetreuungskosten und Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Ausbildungsstätte oder Berufsschule. Nähere Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie im Faltblatt "Berufsausbildungsbeihilfe" der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem stellt diese einen "BAB-Rechner" zur Verfügung, mit welchem Sie anhand Ihrer eigenen Daten unverbindlich ermitteln können, ob Sie eine Förderung bekommen würden. Menschen mit Behinderung
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| Bemerkungen |
Mehr dazu siehe: |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Berufsausbildung Finanzielle und sonstige Hilfen |
| Zuständige Behörden: |



