Inhalt:
Bauvoranfrage
| Leistungsbeschreibung |
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Bauordnungsamt beim Landkreis / der kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind (Anlage 2 Nr. 15 zum Bauvorlagenerlass). Der Vordruck BAB 01 ist zu verwenden. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass. (§ 66 Abs. 2 i. V. m. § 60 Abs. 2 Satz 4 HBO). Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (unter Bauen / Wohnen > Baurecht > Bauordnungsrecht > Bauvorlagenerlass, Vordrucke) eingestellt. |
| Welche Gebühren fallen an? |
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 % der endgültigen Baugenehmigungsgebühr betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr ist zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr anzurechnen, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauplanung |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Allgemeine Bauberatung, Hochbau, Bauleit- und Verkehrsplanung Landkreis Marburg-Biedenkopf |



