Inhalt:
Baukontrolle
| Leistungsbeschreibung |
Alle Anlagen im Geltungsbereich der Hessischen Bauordnung sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Auch die anderen "am Bau Beteiligten", wie Planer, Bauleiter, Ausführende und Nachweisberechtigte oder Sachverständige, haben in der Planungs- und Bauzeit verschiedene Überwachungspflichten. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen, sowie die Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten nach eigenem Ermessen in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad und der Bedeutung der Anlage. Bei Sonderbauten werden in der Regel in der Baugenehmigung wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen in bestimmten Turnus angeordnet, soweit sich diese nicht schon aus Sonderbauvorschriften ergeben. |
| An wen muss ich mich wenden? |
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt). |
| Welche Gebühren fallen an? |
Es wird eine Gebühr nach Zeitaufwand für die Überprüfungen festgesetzt. Hierzu gehören auch die Zeiten der Vor- und Nachbereitung im Büro und die Fahrtzeiten. Für repressives Einschreiten oder die Anforderung von Bauvorlagen sind Gebührenrahmen von 40 € bis 3.200 € vorgesehen. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Bauverfahren |
| Zuständige Behörden: |
Gemeinde Cölbe - Allgemeine Bauberatung, Hochbau, Bauleit- und Verkehrsplanung |



