Inhalt:
Abschrift aus dem Handelsregister
| Leistungsbeschreibung |
Zu Informationszwecken können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt. Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Eingetragen sind Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KGaA), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e.K.), auf Wunsch auch Kleingewerbetreibende. Im Register stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten. |
| An wen muss ich mich wenden? |
An das Amtsgericht als Registergericht Da die Führung des Handelsregisters in Hessen auf die Amtsgerichte |
| Welche Unterlagen werden benötigt? |
Keine |
| Welche Gebühren fallen an? |
Abschriften und Ausdrucke
Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks
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| Was sollte ich noch wissen? |
Verfahrensablauf
HINWEIS: Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern dies ausdrücklich beantragt ist. |
| Formulare | |
| Anliegenkategorien: |
Vorschriften |
| Zuständige Behörden: |



